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PROFIL Förderunterricht
 

Förderkonzept am Sibylla-Merian-Gymnasium
Zur Verbesserung der Qualität im Bereich ‚Lehren und Lernen’ hat das Sibylla-Merian-Gymnasium Meinersen seit dem Schuljahr 2006/2007 ein Förderkonzept implementiert. Vor dem Hintergrund einer regelmäßigen Überprüfung der individuellen Lernstandsentwicklung zielt das Konzept vor allem auf Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichem Leistungsniveau.

Aufgabe der Fördermaßnahmen, Teilnahmeregelungen

Fördermaßnahmen dienen vorrangig dem Zweck, Schülerinnen und Schülern mit Kenntnisdefiziten in bestimmen Bereichen eines Faches beim Lernprozess aktiv zu unterstützen und ihnen gleichzeitig Wege und Möglichkeiten zur Selbsthilfe aufzuzeigen. Fördermaßnahmen sind Hilfe zur Selbsthilfe, keine langfristige Nachhilfe. Die individuelle Förderung erstreckt sich daher zunächst auf den begrenzten Zeitraum eines Schulhalbjahres. Grundsätzlich enden die Maßnahmen nach der achten Jahrgangsstufe, da mögliche Kenntnisdefizite bis zu diesem Zeitpunkt selbständig und/oder mit Unterstützung der Schule in ausreichender Weise behoben sein sollten.

Die Teilnahme an Fördermaßnahmen erfolgt auf Anraten der jeweiligen Fachlehrkraft – nach Rücksprache mit den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten. Die Teilnahme an einem Förderkurs ist nicht verpflichtend, im Sinne der pädagogischen Kontinuität sollte jedoch ein einmal gebuchter Förderkurs regelmäßig besucht werden. Ein Anspruch auf Fördermaßnahmen besteht nicht.

Ablauf, Organisation
Das Angebot an Fördermaßnahmen richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit Kenntnisdefiziten in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch bzw. Latein. Eine Teilnahme an mehr als einem Förderkurs ist im Sinne einer gezielten fachbezogenen Unterstützung didaktisch wie pädagogisch nicht sinnvoll.

Je nach Bedarf bieten die Fächer eine Fördermaßnahme im Verlauf des Doppeljahrgangs 5/6 und eine Maßnahme im Doppeljahrgang 7/8 an. Der Förderkurs kann klassenübergreifend, wie im Doppeljahrgang 5/6, und jahrgangsübergreifend, wie im Doppeljahrgang 7/8 eingerichtet sein. Über den achten Schuljahrgang hinaus werden Fördermaßnahmen nurmehr in Einzelfällen angeboten.

Die Teilnahme an Fördermaßnahmen wird, bei halbjähriger Belegung, als Arbeitsgemeinschaft angerechnet, um die Stundenbelastung gerade der jüngeren Schülerinnen und Schüler nicht über Gebühr zu erhöhen.

Förderangebot ab dem Schuljahr 2007/2008
(sortiert nach Fächern und Jahrgängen)

Jahrgang

Fach

5.1

5.2

6.1

6.2

7.1

7.2

8.1

8.2

DE

DE

 

DE

 

DE

EN

 

EN

 

 

 

EN

 

 

FR

 

 

 

 

FR

 

 

 

LA

 

 

 

 

LA

 

 

 

MA

 

 

 

MA

 

 

MA

 
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